Die Schulpflege trägt die Gesamtverantwortung für die Führung der Schule. Sie ist in erster Linie für die politisch-strategische Führung der Schule verantwortlich und stellt das Schulpersonal an.
Die Schulpflege leitet und beaufsichtigt die Schulen. Sie vollzieht die kantonalen Erlasse und Beschlüsse, soweit auf Grund der Gesetzgebung oder des Organisationsstatutes nicht ein anderes Organ dafür zuständig ist. Sie vertritt die Schulen gegen aussen. Die Schulpflege führt regelmässig Schulbesuche durch.
Die Schulpflege hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Festlegung der Organisation und der Angebote der Schulen
- Beschlussfassung über das Organisationsstatut
- bestimmt für welchen Zeitraum das Schulprogramm erlassen wird, legt Rahmenbedingungen fest und genehmigt das Schulprogramm
- Anstellung und Entlassung der Schulleitung, der Lehrpersonen und der übrigen Mitarbeitenden sowie deren Zuteilung an die Schulen
- Aufsicht über die Schulleitung und die Lehrpersonen sowie deren Beurteilung
- Aufsicht über den Zielvereinbarungsprozess mit Lehrpersonen, beschliesst auf Antrag der Schulleitung über Massnahmen, die sich aus dem Zielvereinbarungsgespräch ergeben. Kann auch Themen für die Zielvereinbarung vorgeben
- Zuteilung der Schülerinnen und Schüler an die Schulen
- Zuteilung der finanziellen Mittel an die Schulen und Kontrolle über deren Verwendung
- Information der Öffentlichkeit
- Einsetzung von Kommissionen oder Beizug von Fachleuten für besondere Aufgabe