Schulische Heilpädagogik
Die im Regelunterricht integrierte Förderung von Kindern durch die Fachperson Schulische Heilpädagogik (SHP) erfolgt auf allen Stufen und Klassen und orientiert sich am Unterricht in der Klasse, an der Zusammensetzung und Eigenheit der Klasse sowie am einzelnen Kind. Die Fachperson Schulische Heilpädagogik fördert Kinder mit besonderen Bedürfnissen, welche im Zusammenhang mit spezifischen Schwächen, schwierigem Verhalten oder mit Stärken und Begabungen stehen.
Die integrierte Förderung (IF) auf der Kindergartenstufe strebt die Förderung grundlegender Kompetenzen in allen Lern- und Entwicklungsbereichen an mit dem Ziel, die Kinder beim Übertritt möglichst gut auf die Lernanforderungen der 1. Klasse vorzubereiten. Auf dieser Stufe arbeitet die Fachperson Schulische Heilpädagogik vor allem präventiv.
Die Integrierte Förderung auf der Unter- und Mittelstufe findet einerseits in der Klasse statt oder – wenn nötig- in Einzel- oder Gruppenförderung ausserhalb des Klassenverbandes. In diesem Setting kann die Fachperson Schulische Heilpädagogik gezielt auf Schwierigkeiten der Schülerinnen und Schüler eingehen und grundlegende Kompetenzen, Wissen und, wo gefordert, soziales Verhalten erarbeiten.
Für die Zuweisung zu regelmässiger Unterstützung eines Kindes durch die Fachperson Schulische Heilpädagogik ist das Verfahren Schulisches Standortgespräch (SSG) massgebend. An diesem Gespräch werden von Eltern/Erziehungsberechtigten, Lehrperson, involvierten Therapeutinnen/Therapeuten und der Fachperson Schulische Heilpädagogik gemeinsam Ziele vereinbart.