Edouard Theiler
- Funktion
- Schulpflegepräsident Ressort Personelles
Präsidium
Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung
Der Schulpräsident / Die Schulpräsidentin (das «Schulpräsidium») steht der Schulpflege als Gesamtbehörde vor.
Das Schulpräsidium ist für die Organisation der Schulpflege verantwortlich.
Im Übrigen ist das Schulpräsidium namentlich für die folgenden Aufgaben zuständig:
- Präsidialverfügungen,
- Koordination der Geschäfte der Schulpflege und in Zusammenarbeit mit der Leitung Schulverwaltung Vorbereitung der Sitzungen,
- Leitung der Sitzungen der Schulpflege,
- Zuteilung der Aufgaben an die Ressortvorsteher, die Kommissionen und die Leitungspersonen, wenn diese nicht im Organisationsstatut geregelt sind,
- Sicherstellung des Informationsaustauschs unter den Ressortvorstehern,
- Vertretung der Gesamtschulpflege und der Primarschule Kappel am Albis soweit die Vertretung im Einzelfall nicht an ein anderes Mitglied der Schulpflege delegiert wurde,
- Veranlassung, Koordination und Verantwortung der Kommunikation der Primarschule Kappel am Albis,
- Förderung der Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Ämtern und Institutionen,
- Laufende, mindestens halbjährliche Überprüfung des Organisationsstatuts,
- Sicherstellung der Schulentwicklung, Qualitätssicherung und Projektabwicklung,
- Aktualisierung des Führungs- und Steuerungstools in Zusammenarbeit mit den anderen Schulpflegemitgliedern, der Schulleitung und einer Lehrpersonenvertretung,
- Controlling der Umsetzung strategischer Massnahmen;
- Vorprüfung Schulprogramm,
- Veranlassung und Koordination der Jahresberichte,
- Öffentlichkeitsarbeit (delegierbar).
Ressort Personelles
Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen
Der Ressortvorsteher Personelles nimmt sämtliche Aufgaben im Bereich Personelles wahr.
Im Übrigen nimmt der Ressortvorsteher Personelles namentlich folgende Aufgaben wahr oder entscheidet darüber:
- Bewerbungsverfahren, Aufsicht und Führung, inklusive Mitarbeiterbeurteilung, der Schulleitung und der Leitung Schulverwaltung,
- Stellenplanung der Schulleitung und der Leitung Schulverwaltung,
- Genehmigung der Stellenbeschriebe der Schulleitung und der Leitung Schulverwaltung,
- Aufsicht über den Prozess der Mitarbeiterbeurteilung der übrigen Mitarbeitenden,
- Bezahlter Urlaub bis zu einer Woche und unbezahlter Urlaub der Schulleitung,
- Urlaube der Leitung Schulverwaltung,
- Aus- und Weiterbildung sowie Fördermassnahmen der Schulleitung und Leitung Schulverwaltung,
- Ausstellung von Arbeitszeugnissen für die Schulleitung und die Leitung Schulverwaltung,
- Meldung schwerwiegender Mängel in der Erfüllung der Berufspflichten an die Bildungsdirektion.